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Die Blankoverordnung

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Die Blankoverordnung in der Physiotherapie: Mehr Eigenverantwortung für Praxen

Die Einführung der Blankoverordnung markiert einen bedeutenden Schritt in der Physiotherapie. Sie bietet Therapeutinnen und Therapeuten die Möglichkeit, eigenständig Entscheidungen über die Behandlung zu treffen – ein Gewinn für die Flexibilität und eine stärkere Individualisierung der Therapie. Hier erfahren Sie die wichtigsten Details.


Was bedeutet die Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung erlaubt es Physiotherapeuten, den Behandlungsplan innerhalb bestimmter Vorgaben selbst festzulegen. Dabei bleibt die Anwendung freiwillig und ergänzt die bisherigen Verordnungen.

Wichtige Eckpunkte:

  • Keine zusätzliche Anerkennung: Praxen müssen keine neuen Nachweise erbringen.
  • Freiwillige Annahme: Die Blankoverordnung ist optional für Praxen.
  • Kein Anspruch: Patienten haben keinen Rechtsanspruch auf diese Verordnung.

Was ändert sich konkret?

1. Diagnostik und Behandlungsplanung

Therapeutinnen und Therapeuten übernehmen mehr Verantwortung bei der Diagnose und Therapieplanung. Vor Beginn der Behandlung wird eine physiotherapeutische Diagnostik erstellt, die unter anderem die Festlegung der Therapieziele umfasst. Ergänzend kann die Bedarfsdiagnostik genutzt werden, um den Therapieverlauf anzupassen.

2. Entscheidungsfreiheit in der Behandlung

Physiotherapeuten können eigenständig über Frequenz, Dauer und Art der Heilmittel entscheiden. Dabei gilt:

  • Maximal zwei vorrangige und ein ergänzendes Heilmittel pro Behandlung.
  • D1-Verordnungen und Manuelle Lymphdrainage (MLD) sind nicht Bestandteil der Blankoverordnung.

3. Klare Vorgaben bei Verordnungen

Die Verordnung durch den Arzt muss Pflichtangaben wie die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Therapiefrequenz enthalten. Fehlt das Wort „Blankoverordnung“, kann der Therapeut dies nach Rücksprache ergänzen.


Vergütung und Zuzahlung

  • Pauschalvergütung: Leistungen wie die physiotherapeutische Diagnostik (55,00 €) und die Blankoverordnungspauschale (34,34 €) werden klar geregelt.
  • Zuzahlungspflicht: Patienten bleiben zuzahlungsverpflichtet, auch für diagnostische Leistungen.

Qualitätssicherung

Um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen, gelten strenge Dokumentationspflichten. Krankenkassen können bei Auffälligkeiten Prüfungen veranlassen, um eine unverhältnismäßige Mengenausweitung zu verhindern.


Fazit

Die Blankoverordnung bietet Physiotherapie-Praxen neue Chancen, eigenständig zu agieren und flexibler auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen. Sie schafft eine Grundlage für eine effizientere und individuellere Therapie. Gleichzeitig erfordert sie eine präzise Dokumentation und eine klare Organisation. Für Praxen, die sich dieser Herausforderung stellen, eröffnet sie neue Möglichkeiten, sich als moderner Gesundheitsdienstleister zu positionieren.

06.05.25 06:43:28